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Der Gesetzgeber dazu - mobil leben - Wir machen Sie mobil! - 05921 6000 - Elektromobile, Seniorenscooter, Zubehör und Werkstatt

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Fahrzeuge
VORSCHRIFTEN

Ein motorisierter Krankenfahrstuhl, der ohne Führerschein und Zulassung gefahren werden darf, muss folgende Merkmale erfüllen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 FeV)
  • Einsitzig
  • Elektroantrieb
  • Bauartlich zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt
  • Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien, jedoch ohne Fahrer
  • zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h
  • Maximal 110 cm Breite über alles
  • nach 'ECE-Regelung 69' muss eine reflektierende Heckmarkierungstafel rückseitig oben befestigt sein
  • Ausnahmen: Krankenfahrstühle nach altem Recht

E-Trike 25
  • Bei angelegtem Gurt besteht keine Helmpflicht
  • Führerscheinpflicht: Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas (Inhaber von A, B und T benötigen dies nicht) oder alte Klasse 3
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Fahrzeugklasse L2e-P = dreirädriges Kleinkraftrad
  • Es darf auf der Straße gefahren werden
  • Außerorts: auf Radwegen
  • Innerorts: auf extra gekennzeichneten Wegen
  • Zu versichern als Kleinkraftrad dreirädrig
  • HSN: 0901

E-Quad 25
  • Bei angelegtem Gurt besteht keine Helmpflicht
  • Führerscheinpflicht                     Klasse AM (eingeschlossen in A, B und T) oder alte Klasse 3
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Fahrzeugklasse L6e-A = Leichtes Straßen-Quad
  • Es darf auf der Straße gefahren werde
  • Außerorts: auf Radwegen
  • Innerorts: auf extra gekennzeichneten Wegen
  • Zu Versichern als Leichtkraftfahrzeug vierrädrig
  • HSN: 0901

Vorschriften zum Fahren
  • Bei allen motorisierten E-Mobilen, die bauartbedingt schneller als 6 KM/H fahren können, ist eine extra Kfz-Haftpflichtversicherung nötig. Fragen Sie unbedingt Ihren Versicherungsfachmann. Falls Sie keine Haftpflichtversicherung haben, kann das sehr teuer werden. Sie haften für alle Schäden, die Sie anderen zufügen, es ist dann höchste Eile geboten
  • Sie müssen mindesten 15 Jahre alt sein. Jüngere Kinder mit Behinderung dürfen einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 10 km/h fahren
  • Ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h müssen Sie einen Sicherheitsgurt anlegen oder einen Schutzhelm tragen.
  • Sie dürfen auch auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren, hier gilt jedoch Schrittgeschwindigkeit
  • Sie dürfen auch auf Fahrbahnen fahren
  • Auf reinen Radwegen ist das Fahren innerorts verboten, außerorts erlaubt
Copyright (c) mobil leben
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